Noch ein kurzes Wort zu den Kassenleistungen
Als Kassenpatient haben Sie, genau wie wir als Kassenärzte, die Beschränkungen im Rahmen der Kostendämpfung leider zu spüren bekommen.
Es entsteht manchmal fälschlicherweise der Eindruck, der Arzt würde mit seinen Verordnungen geizig sparen. Als sogenannte Kassenärzte sind wir vertraglich verpflichtet, unsere Verordnungen auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren.
Wir dürfen also nicht das Mögliche (und evtl. Sinnvolle), sondern nur das unbedingt Nötige verordnen. Des weiteren ist uns ein patientenbezogenes Obermaß (sog. Budget) gesetzt und unsere Verordnungen werden selbstverständlich überprüft. Wenn wir also das eine oder andere Mal Ihrem sicherlich begründetem Wunsch nach einer Verordnung (z.B. Massage) nicht entsprechen können, dann liegt das an dieser vertraglichen Verpflichtung und dem gesetzten Obermaß.
Wir persönlich würden Ihnen diese selbstverständlich gerne gönnen. Auch sind die Zuzahlungen zu den Medikamenten außerhalb unserer Entscheidung. Seien Sie sich jedoch gewiß, daß Sie bei den leider häufiger werdenden Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse über ihre berechtigten Forderungen (z.B. bzgl. Pflegegeld, Kurantrag, etc.) bei uns jederzeit tatkräftige Unterstützung finden werden.
Liebe Patientin, lieber Patient. Trotz der vielen Hemmnisse und Einschränkungen sind wir weiterhin bemüht das uns Mögliche zu Ihrer Gesundung beizutragen. Wir möchten uns für Ihr Vertrauen bedanken und werden nach wie vor unsere ganze Kraft und unser Können daran setzen, diesem Vertrauen gerecht zu werden.